Hinweis auf Rechtsberatung

TurnaroundFinance verfolgt einen integrativen Beratungsansatz. Das bedeutet, dass alle Berater auch über juristisches und steuerliches Know-how verfügen. Die aktuelle Rechtslage verbietet der TurnaroundFinance jedoch, rechts- und steuerberatend tätig zu werden.Unsere Beratungsschwerpunkte Transaktion und Turnaround bringen erfahrungsgemäß immer auch rechtlichen Beratungsbedarf mit sich. Um unseren Mandanten dennoch die Gesamtberatung aus einer Hand anbieten zu können, arbeiten wir eng mit Damlachi & Hahn Rechtsanwälte zusammen. Die Kanzlei befindet sich mit der TurnaroundFinance im gleichen Gebäude. Zudem sind die Geschäftsführer der TurnaroundFinance sämtlich als Rechtsanwälte für diese Kanzlei tätig. Die rechtliche Beratung erfolgt daher im Rahmen eines Parallelmandates durch unsere Geschäftsführer in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwälte.Sofern im Rahmen unseres Angebotes daher Rechtsberatung erforderlich wird, wird diese also nicht durch die TurnaroundFinance, sondern durch Damlachi & Hahn Rechtsanwälte wahrgenommen.