Sanierungsgutachten

Problem

Kredite, die einem Unternehmen in der Krise gewährt werden, sind mit hohem Risiko behaftet. Sie unterfallen entweder dem Eigenkapitalersatz, wenn sie von Gesellschaftern gewährt werden, oder sind beim Scheitern der Sanierung uneinbringlich. Andererseits kann sich das Risiko aus anderen Gründen lohnen, wenn der Turnaround erfolgversprechend ist (z. B. Schadensbegrenzung durch die Hausbank, Existenzsicherung durch die Gesellschafter). Die Entscheidung über die Vergabe eines Sanierungskredites muss daher gut überlegt sein. Als rechtmäßige Alternative steht häufig nur der Insolvenzantrag zur Verfügung.

Lösung

Im Regelfall fehlt den unmittelbar beteiligten Gesellschaftern und auch der Hausbank die erforderliche Objektivität bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Turnaround. Zudem benötigen die Hausbanken eine Entscheidungsgrundlage von unabhängigen Beratern zur Absicherung des neuen Kredites. Die Erstellung eines detaillierten Gutachtens über die Erfolgsaussichten eines Turnaround einschließlich der durchzuführenden Massnahmen sollte daher die Grundlage jeder Entscheidung über Turnaround oder Insolvenzantrag sein.

Der Vorteil

Durch die Erstellung eines Gutachtens wird die Hausbank hinsichtlich ihres Sanierungsprivilegs abgesichert. Außerdem hat sie eine Entscheidungsgrundlage an der Hand, die auch später nachvollziehbar bleibt. Letztlich beseitigt die unabhängige Begutachtung des Unternehmens alle Differenzen zwischen der Hausbank und dem notleidenden Unternehmen über Sinn und Zweck frischer liquider Mittel.