Die Übergabe des Unternehmens

TurnaroundFinance plant, organisiert, steuert und überwacht die Übergabe des Unternehmens an die Käufer und die Abwicklung der sonstigen Vereinbarungen des Unternehmenskaufvertrages.
Neben der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises werden regelmäßig Bankbürgschaften oder Bankgarantien zur Sicherung von Kaufpreisanteilen ausgetauscht, die der Käufer als Sicherheit für etwaige Gewährleistungsansprüche zurückbehalten hat bzw. die der Verkäufer zur Unterlegung von Gewährleistungsverpflichtungen oder Rückzahlungsverpflichtungen auf Anzahlungen stellen muss. Bürgschafts- bzw. Garantieurkunden, die selten in banküblicher Standardform vorliegen werden, erfordern eine sorgfältige Prüfung.
Bei gestaffelter Kaufpreiszahlungsverpflichtung ist die Prüfung des Eintritts der vereinbarten Bedingungen eine potentielle Komplikation im Detail. Unter Umständen müssen die Voraussetzung für den Eintritt des Käufers in Verträge hergestellt werden, die der Verkäufer mit Dritten abgeschlossen hat.
Bei größeren Unternehmensübertragungen steht die kartellrechtliche Betreuung der Transaktion, insbesondere die Einholung der kartellrechtlichen Genehmigungen, im Vordergrund.
Ihre Ansprechpartner: